Schneeschutzsystemberechnungs-Programm
für Dachhandwerker und Fachplaner
Besonderheiten, wie z. B. Verwehungslastfälle sowie eine spezielle Dachgeometrie etc. werden nicht berücksichtigt. Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann es auch bei den hier berechneten normkonformen Schneeschutzsystemen zum Abrutschen von Schnee und Eis oder zu Schnee- und Eisschäden kommen. Bei überdurchschnittlich starken Schneefällen wird empfohlen, die Dachflächen nötigenfalls zu räumen.
Sämtliche Konter- bzw. Traglatten mit üblichen Lattenquerschnitten oder nötigenfalls erforderliche durchgängig stoßfreie Bohlenkonstruktionen und deren Befestigungsmittel auf welchen die ERLUS Schneefanggrundplatten eingehängt und aufgeschraubt werden, sind auf die anzusetzenden Schneelasten des jeweiligen Dachs auszulegen. Durch das flächige Einsetzen von Schneestoppnasen oder das Einsetzen mehrerer Schneefangvorrichtungen in Sparrenrichtung wird in der Praxis der Schub auf die jeweilige einzelne Schneefangvorrichtung und deren Befestigungsmittel reduziert. Das flächige Einsetzen von Schneestoppnasen (Schneehaltesystemen) zur Verminderung des Schneeschubs ist nach dem "Merkblatt Einbauteile für Dachdeckungen" vom ZVDH nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung einer regelkonformen Schneefangvorrichtung in Deutschland sind Schneestopper nicht zu berücksichtigen.
Alle Berechnungen erfolgen kostenlos und sind wegen ihres generalisierenden Aussagegehaltes unverbindlich. Sie entbinden den Fachplaner und/oder Dachhandwerker nicht von der eigenverantwortlichen Ermittlung der individuellen Lastfälle für das Bauvorhaben. Eine konkrete Planung erfordert eine individuelle Gesamtbeurteilung des Gebäudetragwerks unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten und der einzelnen Tragwerksteile aber auch evtl. geplanter Technischer Anlagen, wie z.B. Sonnenkollektoren oder PV Anlagen.
Die Anbringung von Schneefangsystemen ist immer im Bereich der Traufpfette bzw. der Auflager, bei speziellen Anwendungen bei Pfettendachstühlen im Bereich der Trauf- und Mittelpfetten vorzusehen. Besondere regionale Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften oder sonstige Regelungen oder Auflagen von Baugenehmigungen, etc. gehen nicht in diese Berechnung von Schneeschutzsystemen ein und sind deshalb eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Die hier errechneten Ergebnisse basieren auf den vorstehenden begrenzten Annahmen einer Höhenlage von bis zu 1100 m über NN und sind nicht ohne weiteres auf andere Dächer, Dachaufbauten oder Verhältnisse übertragbar. Gebäudestandorte über dieser Höhe bedürfen besonderer Schneelastansätze in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.